Der Kirchenvorstand
Katholische Kirchengemeinden sind Körperschaften des Öffentlichen Rechtes eigener Art. Wie vergleichbare Körperschaften im staatlichen Bereich (z.B. Gemeinden, Städte, Kreise usw.) bedürfen Körperschaften als Rechtsträger ausführender Organe, die im Rechtsverkehr für sie handeln. Für die Kirchengemeinde ist dieses Organ nach staatlichem Recht der Kirchenvorstand; er ist zur Führung des Amtssiegels berechtigt.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens (vgl. § 1 Abs. 1 VVG). Die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und der anderen selbständigen Vermögensträger erfolgt nach den kirchlichen und den staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens.
Die gewählten Mitglieder sind:
Peter Deuß Stephan Fels Marianne Ficht Rita Gehlen (Vorsitzende) André Heynckes Hans-Peter Jansen Karl-Heinz Königs Barbara Nennen